Kontakt und Terminvereinbarung

Körperpracht 
Im Ostereschfeld 8
30823 Garbsen

Ruf einfach an unter:

05137 / 10473

0173 / 6041991

 

oder benutze mein Kontaktformular.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Leistungsgegenstand

1.1     Körperpracht verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der

          vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu

          beraten und zu betreuen.

1.2     Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als

          zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611

          BGB. 

1.3     Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und

          Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in

          Anspruch genommen werden.

2.       Training

2.1     Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem

          Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden

          vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.2    Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen

          Fitness-CheckUp durch Körperpracht möglich. 

3.       Haftung

3.1     Körperpracht schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für

          einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder

          vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen

          beruht.

3.2    Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu

          unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen

          Vereinbarungen.

3.3    Körperpracht haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten

          Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten

          mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4    Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder

          anderen von Körperpracht vermittelten Firmen oder Personen in

          Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Körperpracht

          übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der

          Klient von diesen erhalten hat.

3.5    Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Körperpracht

          um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu

          genügen.

3.6    Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und

          Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten

          können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und

          zum Trainingsort. 

4.      Zahlungsbedingungen

4.1    Der Klient erhält von Körperpracht eine schriftliche Rechnung, diese

          ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung

          angegebene Konto zu überweisen. In Ausnahmefällen kann auch

          eine Barzahlung vereinbart werden. Eine detaillierte Aufstellung  der

          durchgeführten Maßnahmen und Leistungen wird auf Wunsch

          erstellt.

4.2    Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Körperpracht behält sich eine

          Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige

          Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor

          Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. 

5.       Sonstige Kosten

5.1     Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder

          Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,

          Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

5.2    Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur

          ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient

          in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

5.3    Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen in Anspruch

          genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. 

6.       Verhinderung und Ausfall

6.1     Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber

          24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das

          vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller

          Höhe berechnet.

6.2    Abgeschlossene Kurse unterliegen nicht der Regelung aus 6.1. Sie

          basieren auf vorher vereinbarten festen Terminen, die bei

          Versäumnis ersatzlos verfallen und dem Klienten keinerlei

          Rückerstattungsansprüche einräumen.

6.3    Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund

          unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich

          bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls

          Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die

          Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich

          einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. 

7.       Ersatzansprüche

7.1     Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Körperpracht können

          keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte

          Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch

          erstattet. 

8.       Datenschutz

8.1     Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Körperpracht

          gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten

          Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2    Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12

          Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im

          Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsdatenverarbeitung im

          Sinne des BDSG.

8.3    Körperpracht behandelt die Daten der Klienten vertraulich. An

          Dritte werden die Daten nur zum Zwecke der vertragsmäßigen

          Leistungserbringung und mit ausdrücklicher Zustimmung des

          Klienten weitergegeben. 

9.       Geheimhaltung

9.1     Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und

          Betriebsgeheimnisse von Körperpracht Stillschweigen zu bewahren,

          auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

9.2    Körperpracht hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der

          Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen

          Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über

          die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 

10.     Sonstige Vereinbarungen

10.1   Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur

          Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese

          beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten 

          Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

10.2  Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und

          werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder

          Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige

          beeinträchtigen. 

11.      Schlussbestimmungen

11.1    Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in

          diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der

          Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht

          auf dieses Formerfordernis.

 11.2  Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder

          undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

          Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

          undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,

          dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende

          rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

11.3   Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der 

          Bundesrepublik Deutschland.

AGB_Körperpracht.pdf
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© Körperpracht (Ina Atrott)