1. Leistungsgegenstand
1.1 Körperpracht verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der
vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu
beraten und zu betreuen.
1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als
zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611
BGB.
1.3 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in
Anspruch genommen werden.
2. Training
2.1 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem
Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden
vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.2 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen
Fitness-CheckUp durch Körperpracht möglich.
3. Haftung
3.1 Körperpracht schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für
einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen
beruht.
3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu
unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen
Vereinbarungen.
3.3 Körperpracht haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten
Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten
mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
3.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder
anderen von Körperpracht vermittelten Firmen oder Personen in
Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Körperpracht
übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der
Klient von diesen erhalten hat.
3.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Körperpracht
um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu
genügen.
3.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Klient erhält von Körperpracht eine schriftliche Rechnung, diese
ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung
angegebene Konto zu überweisen. In Ausnahmefällen kann auch
eine Barzahlung vereinbart werden. Eine detaillierte Aufstellung der
durchgeführten Maßnahmen und Leistungen wird auf Wunsch
erstellt.
4.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Körperpracht behält sich eine
Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige
Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor
Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5. Sonstige Kosten
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,
Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur
ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient
in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
5.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen in Anspruch
genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber
24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das
vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet.
6.2 Abgeschlossene Kurse unterliegen nicht der Regelung aus 6.1. Sie
basieren auf vorher vereinbarten festen Terminen, die bei
Versäumnis ersatzlos verfallen und dem Klienten keinerlei
Rückerstattungsansprüche einräumen.
6.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund
unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich
bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls
Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die
Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich
einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7. Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Körperpracht können
keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte
Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch
erstattet.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Körperpracht
gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten
Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12
Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsdatenverarbeitung im
Sinne des BDSG.
8.3 Körperpracht behandelt die Daten der Klienten vertraulich. An
Dritte werden die Daten nur zum Zwecke der vertragsmäßigen
Leistungserbringung und mit ausdrücklicher Zustimmung des
Klienten weitergegeben.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von Körperpracht Stillschweigen zu bewahren,
auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9.2 Körperpracht hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der
Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen
Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über
die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten
Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und
werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder
Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in
diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,
dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.